 Thema: Master Steuerberatung, eröffnet am 20.1.2021, um 14.52 Uhr |
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Julius User am 20.1.2021, um 14.52 Uhr |
Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage bzgl. des Masterstudiums Steuerberatung. Der Studiengang ist ja so ausgelegt das man parallel zum Studium arbeiten kann (Steuerberatungskanzlei bspw.). Gibt es eine bestimmte "Art" in der man angestellt sein muss, um die Arbeitszeit als Anwärterzeit anrechnen zu lassen? Oder kann man einfach als Werkstudent*in beschäftigt werden.
Falls das der Fall sein sollte, kann ich dann vergangene Werkstudententätigkeiten und das Praxissemester im Bereich Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung anrechnen lassen?
liebe Grüße,
Julius
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Rebecca Ehrig Hochschulmitarbeiter/in am 20.1.2021, um 16.47 Uhr |
Hallo Julius,
willkommen im Studienberatungsportal! Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben
Toll, dass Sie sich für unseren Masterstudiengang Steuerberatung interessieren. Sie haben recht, dass der Studiengang so ausgelegt ist, dass man parallel zum Studium arbeiten kann. Genaue Auskunft dazu, welche Anstellungen möglich sind, damit die Anstellung als Anwärterzeit angerechnet wird, kann Ihnen die Studienfachberaterin des Masterstudiengangs Steuerberatung geben. Bitte wenden Sie sich deswegen direkt an sie. Sie kann Ihnen auch Auskunft dazu geben, ob es generell möglich ist zurückliegende Praxiszeiten anzurechnen. Ihre Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.th-nuernberg.de/person/schmidt-pfeiffer-susanne/
Viele Grüße
Rebecca Ehrig
Rebecca Ehrig
Hochschulmitarbeiter/in
Studienberatungsportal der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
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 Thema: Master Steuerberatung, eröffnet am 20.1.2021, um 14.52 Uhr |