Hi,
ich habe aktuell das Problem, dass ich etwas in Verzug gekommen bin mit den Prüfungen meines Hauptstudiengangs, da ich noch Module aus einem anderen zusätzlich belege. Ich hatte mir daher überlegt ein Urlaubssemester nach dem Praxissemester zu nehmen um dort die Prüfungen nachzuholen.
Soweit ich weiß, kann man ja keine "neuen" Prüfungsleistungen ablegen, sondern nur welche die man schon mal angetreten ist - betrifft das nur den eigentlichen Studiengang oder allg. ?
Ich wollte nämlich im Urlaubssemester dann noch ein paar Prüfungen aus dem anderen Studiengang schreiben, weiß allerdings nicht ob das möglich ist und in der Prüfungsordnung steht hierzu leider nichts.
VG
 Der Beitrag wurde von JoFl am 26.1.2023, um 14.30 Uhr bearbeitet. |