 Thema: Maximale Studiendauer, eröffnet am 14.3.2021, um 18.07 Uhr |
 |
Kira User am 14.3.2021, um 18.07 Uhr |
Hallo zusammen,
es ist bekannt dass alle Prüfungsfristen durch Corona automatisch verschoben werden bzw. wurden.
Allerdings frage ich mich ob das auch eine Auswirkung auf die maximale Studiendauer hat.
Ich meine normalerweise bekommt man für die (nicht abgegebene) Bachelorarbeit eine 5 wenn man die vorgesehene Studiendauer um mehr als 2 Semester überzieht. Aber bekommt man durch die neuen Corona Regelungen 2 "Bonussemester" dazu oder wie?
Ich bitte um Aufklärung.
Vielen Dank
|
 |
|
 |
|
 |
 |
Marina Helbig Koordinatorin am 15.3.2021, um 10.34 Uhr |
Hallo Kira,
schön, dass Sie uns wieder schreiben.
"Aber bekommt man durch die neuen Corona Regelungen 2 "Bonussemester" dazu oder wie?" Es gibt tatsächlich eine Auswirkung auf die Studiendauer. Im Moment aber nur um ein Semester. Sie finden auf den Corona Infoseiten der Hochschule dazu Hinweise mit den Quellen, ich verlinke Ihnen das mal:
https://www.th-nuernberg.de/studium-karriere/wichtiges-zum-studienstart/wichtige-infos-zum-studium-waehrend-der-corona-pandemie/
Ihre individuelle Regelstudienzeit verlängert sich von Amts wegen um ein Semester, wenn Sie im SoSe 2020 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren (Art. 99 Abs. 2 BayHschG).
Die Studiendauer wird also im Moment durch das erste Coronasemester im Sommersemester 2019 um ein Semester verlängert. Also die Regel ist jetzt 7 + 3. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel darf man nicht beurlaubt gewesen sein im Sommersemester 2019. Daher würde ich immer empfehlen, wenn man schon so weit studiert, mal im Studierendenservice bei der eigenen Sachbearbeiter*in nachzufragen, wie die individuelle Frist aussieht, um nichts zu verpassen. Sollte die Höchststudiendauer überschritten werden, muss unbedingt vorher ein Antrag auf Verlängerung, bzw. Überschreitung der Höchststudiendauer gestellt werden. Deswegen bitte dies unbedingt mit dem Studierendenservice rechtzeitig durchsprechen.
Bezüglich dem Wintersemester 2020/2021 ist es so, dass es immer noch keine offizielle andere Regelungen gab als die bekannten. Das heißt, bis auf wenige Ausnahmen (wie Abschlussarbeiten oder bestimmte Studiengänge) wurden Prüfungsfristen von Amts wegen verschoben. Das führte also zu keiner Verlängerung der Studiendauer im Moment. Sollte sich daran noch etwas ändern, wird das per Mail und Aushänge bekannt gegeben. Die Zentrale Studienberatung plant auch mit dem Studierendenservice hierzu wieder Sprechstunden anzubieten, sobald wir neue Infos erhalten sollten
Ich hoffe das hilft Ihnen so weiter, ansonsten können Sie gerne nochmal fragen oder auch gerne bei uns anrufen in der Studienberatung (0911 5880 4500).
Liebe Grüße
Marina Helbig
Marina Helbig
Koordinatorin
Studienberatungsportal der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
|
 |
|
 |
|
 |
 |
Kira User am 15.3.2021, um 13.18 Uhr |
Danke für die Informationen. Das hat mir weitergeholfen
|
 |
|
 |
|
 |
 |
Marina Helbig Koordinatorin am 19.3.2021, um 12.04 Uhr |
Sehr gerne
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bin sehr gerne wieder für Sie da, wenn Sie mal wieder Fragen haben.
Liebe Grüße
Marina Helbig
Marina Helbig
Koordinatorin
Studienberatungsportal der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
|
 |
|
 |
|
 |
 Thema: Maximale Studiendauer, eröffnet am 14.3.2021, um 18.07 Uhr |