Hallo zusammen,
Ich komme jetzt in das 4. Semester im Studiengang Soziale Arbeit.
Ich bin gerade etwas verwirrt, und zwar steht im Studienführer:
1. Bis Ende des 2. Semesters muss die Lehrveranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten, Methoden
und Strategien des Lernens“ aus dem Modul 1.1 „Propädeutik“ erstmalig abgelegt sein, sonst
erfolgt ein rechtskräftiger Bescheid.
Ich habe sowohl im 1. und jetzt im 3. Semester das Teilmodul 1.1.2 Wissenschaftliches Arbeiten belegt und nicht bestanden. Bedeutet das obenstehende, dass man die Prüfung angtreten haben muss oder auch bestanden?
Ich weiß nicht genau was das gerade bedeutet. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke schonmal
 Der Beitrag wurde von piakoe am 12.3.2021, um 14.30 Uhr bearbeitet. |