Liebes Beratungs-Team,
ich studiere Soziale Arbeit, bin gerade mit dem Schreiben meiner Bachelorarbeit fertig und wollte sie eigentlich abgeben, da bin ich über eine Unklarheit gestolpert... vielleicht könnt ihr mir helfen?
Im "Merkblatt zur Bachelorarbeit (M 4.5) für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit" steht, dass man die Bachelorarbeit in 2-facher gedruckter Version abgeben soll und für die digitale Version noch die Matrikl.nr. auf dem Deckblatt löschen sowie ein "Poster" hinzufügen soll.
Nun hat sich aufgrund von Corona die Situation verändert. Die Bachelorarbeit soll im WiSe 20/21 in digitaler Form abgegeben werden.
Hieraus ergeben sich nun 2 Fragen zur aktuellen formalen Gestaltung meiner Bachelorarbeit:
- Muss in der digitalen Bachelorarbeit neben dem Abstract auch noch ein "Poster" hinzugefügt werden?
- Muss die Matriklnummer nun auf der digitalen Version angegeben werden?
Hoffnungsvoll auf eine Antwort.
Viele Grüße,
Anton
 Der Beitrag wurde von Anton am 12.1.2021, um 20.18 Uhr bearbeitet. |