 Thema: Verlängerung des Studiums, eröffnet am 7.11.2018, um 10.06 Uhr |
 |
dschisela User am 7.11.2018, um 10.06 Uhr |
Hallo,
wie häufig passiert es, dass man wegen eines Auslandsaufenthalts das Studium verlängern muss?
Und gibt es Probleme, wenn man wegen des Auslandssemesters ein Semester länger studiert?
Viele Grüße,
Gisela
|
 |
|
 |
|
 |
 |
garri User am 8.11.2018, um 8.44 Uhr |
Hallo,
im Idealfall muss du dein Studium gar nicht verlängern. Wenn du an eine Partnerhochschule gehst, wird ein learning Agreement geschlossen, wo deine ECTS genau drinstehen und die Prüfungskommission sagt dir dann, was angerechnet werden kann. Im besten Fall belegst du also Kurse, die dir angerechnet werden.
Soweit ich weiß kann man zwei Semester länger als die Regelstudienzeit studieren, aber ganz sicher bin ich auch nicht.
Gruß,
garri
|
 |
|
 |
|
 |
 |
Gast User am 8.11.2018, um 9.37 Uhr |
Hallo Gisela,
herzlich Willkommen im Studienberatungsportal! Schön, dass du uns schreibst.
Danke für deine Anfrage.
Wie konkret ist dein Auslandsvorhaben bisher?
Wie garri bereits geschrieben hat, bedeutet ein studienbezogener Auslandsaufenthalt nicht automatisch eine Verlängerung des Studiums. Wichtig ist immer, dass man bereits im Vorfeld festlegt, welche Prüfungsleistungen aus dem Ausland hier auf dein Studium angerechnet werden, sodass du frühzeitig Klarheit darüber hast. Im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft ist dies auch die Regel. Dabei wird darauf geachtet, dass möglichst viele deiner Leistungen übertragen werden können.
Es kann aber natürlich trotzdem vorkommen, dass das Angebot im Ausland nicht mit dem an der TH Nürnberg übereinstimmt und daher das ein oder andere Modul nachgeholt werden muss, was jedoch nicht automatisch eine Verlängerung bedeutet.
Einige Studierende möchten auch aus eigenen Stücken ihre Studienzeit verlängern, um den Stress etwas zu entzerren.
Schwierigkeiten gibt es keine, wenn du ein Semester länger als die Regelstudienzeit studierst. Auch hier liegt garri richtig. Jeder Studierende darf die Regelstudienzeit ohne studienrechtliche Probleme um 2 Fachsemester überschreiten.
Hilft dir das weiter?
Hast du sonst noch Fragen?
Liebe Grüße,
Sophie
Sophie Hausmann
Koordinatorin
Studienberatungsportal der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
|
 |
|
 |
|
 |
 |
garri User am 8.11.2018, um 10.19 Uhr |
Lag ich also richtig
Danke für die super schnelle Klarstellung!
|
 |
|
 |
|
 |
 Thema: Verlängerung des Studiums, eröffnet am 7.11.2018, um 10.06 Uhr |